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   LG Stendal, 07.03.2002 - 22 S 208/01   

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https://dejure.org/2002,15520
LG Stendal, 07.03.2002 - 22 S 208/01 (https://dejure.org/2002,15520)
LG Stendal, Entscheidung vom 07.03.2002 - 22 S 208/01 (https://dejure.org/2002,15520)
LG Stendal, Entscheidung vom 07. März 2002 - 22 S 208/01 (https://dejure.org/2002,15520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Zinsanspruchs aus § 169 S. 1 Insolvenzordnung (InsO); Einziehung einer sicherungsabgetretenen Forderung bzw. Auskehr des Verwertungserlöses als "Verwertung" der Forderung; Sinn und Zweck der §§ 159, 166, 169 InsO; Ersatz eines Zinsschadens wegen verzögerlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Zinsanspruchs aus § 169 S. 1 Insolvenzordnung ( InsO ); Einziehung einer sicherungsabgetretenen Forderung bzw. Auskehr des Verwertungserlöses als "Verwertung" der Forderung; Sinn und Zweck der §§ 159 , 166 , 169 InsO; Ersatz eines Zinsschadens wegen ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Zinsanspruchs aus § 169 S. 1 Insolvenzordnung ( InsO ); Einziehung einer sicherungsabgetretenen Forderung bzw. Auskehr des Verwertungserlöses als "Verwertung" der Forderung; Sinn und Zweck der §§ 159 , 166 , 169 InsO ; Ersatz eines Zinsschadens wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LG Stendal (Leitsatz)

    § 60 Abs 1 InsO, § 166 Abs 2 S 1 InsO, § 169 S 1 InsO, § 170 Abs 1 S 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Zinsanspruch des absonderungsberechtigten Gläubigers bei verzögerter Verwertung; Insolvenzverwalterhaftung bei nicht unverzüglicher Befriedigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 765
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1993 - IX ZR 241/92

    Ersatzansprüche des Sicherungsnehmers bei pflichtwidriger Verwendung der Erlöse

    Auszug aus LG Stendal, 07.03.2002 - 22 S 208/01
    Die Nichtabführung oder - wie hier - verspätete Abführung der Verwertungseriöse vermag dabei eine die deliktsähnliche Haftung aus § 60 InsO auslösende Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters zu begründen (vgl. BGH ZIP 1994, 140 ; Eickmann in Heidelberger Kommentar, Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke, 2. Aufl., § 60 InsO Rdn. 9).
  • Drs-Bund, 13.10.1949 - BT-Drs I/92
    Auszug aus LG Stendal, 07.03.2002 - 22 S 208/01
    Die Begründung zu § 194 RegE (später § 169 InsO ) hat insoweit davon gesprochen, dass eine Verzinsung eintritt, wenn die Verwertung durch den Verwalter "hinausgeschoben" wird (vgl. BT-Drucks. 1/92, S. 180, zitiert von: Lwowski/Heyn, Die Rechtsstellung des absonderungsberechtigten Gläubigers nach der Insolvenzordnung in WM 1998, 473/480, FN 72).
  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 81/02

    Kosten der Feststellung vor oder nach Insolvenzeröffnung getilgter,

    d) Die Zinszahlungspflicht endet - entgegen der Auffassung des Landgerichts Stendal (ZIP 2002, 765, 766 ff) - nicht schon mit der Verwertung, hier also mit der Einziehung der Forderung, sondern erst mit der Auszahlung des Erlöses an den Absonderungsberechtigten (ebenso Nerlich/Römermann/Becker, aaO § 169 Rn. 31; Uhlenbruck, aaO § 169 Rn. 8).
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